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Impressum

MITAO Promotion Agentur UG

Luxemburger Str. 107

50939 Köln

 

Telefon: 022164303777

E-Mail: j.schucknecht@mitao-testzentrum.de

 

Vertreten durch:

Geschäftsführer Michael Feldmann

 

Registereintrag:

Eingetragen im Handelsregister.

Registergericht: Amtsgericht Köln

Registernummer: HRB86110

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

03.05.2021

 

1. Testablauf

Für den Kunden wird zu den jeweils auf der Homepage angezeigten Preisen, Befundlaufzeiten und dort dargestellten technischen Einzelheiten ein Antigentest durchgeführt. Die Anmeldung für einen Termin für das gewünschte Testcenter erfolgt dabei über die Seite des Mitao Covid-Testzentrums. Im Anschluss erhält der Kunde eine Bestätigungsemail mit seiner persönlichen Testkennung, welche er zum vereinbarten Termin mittbringt. Der Antigen-Schnelltest wird vor Ort bei dem zuvor ausgewählten Testcenter durchgeführt. Anschließend erhält der Kunde eine Ergebnisbescheinigung mit dem Testergebnis per E-Mail und muss nicht vor Ort auf das Ergebnis warten.

 

2. Persönliches Daten

Der Kunde kann auf der Homepage seine Anmeldung unter Angabe seines Namens und weiterer personenbezogenen Daten abschließen. Die Daten werden dabei ausschließlich an das zuständige Testcenter übermittelt.
Bevor der Test im ausgewählten Testcenter durchgeführt wird, müssen die Kunden den Auftrag erteilen und die Datenschutzvereinbarung durch das Setzen eines Merkers akzeptieren.

 

3. Tests

(1) Testzentrum besuchen
Kunden haben die Möglichkeit, die Nasenabstrichprobe in einem Testcenter abzugeben. Die Kunden melden sich dafür zunächst online für einen gewünschten Termin an und drucken nach Möglichkeit die Bestätigungsemail mit der persönlichen Testkennung aus. Zum vereinbarten Termin erscheint der Kunden mit seiner persönlichen Testkennung, um zur Probeentnahme vorstellig zu werden. Insoweit die Kosten für den Schnelltest durch die Gebietskörperschaft oder den Bund übernommen werden, ist eine Bezahlung vor Ort nicht notwendig. Ansonsten erfolgt die Bezahlung bei dem ausgewählten Testcenter vor Ort.

(2) Vor Ort Test
Kunden haben nach jeweils individueller zeitlicher Vereinbarung die Möglichkeit, die Nasenabstrichprobe bei sich vor Ort abzugeben. Hierzu ist eine gesonderte Vereinbarung mit Auftragsbestätigung mit dem jeweiligen Testcenter zu schließen.

 

4. Preise / Bezahlfunktion

Grundsätzlich müssen Kunden die Kosten für die Tests selbst tragen, es sei denn eine Gebietskörperschaft oder der Bund übernimmt die Kosten. Bei den von uns durchgeführten Testungen handelt es sich um Antigen-Schnelltest-Testungen, die einmal pro Tag als Bürgertest vom Bund übernommen werden.
 

5. Testergebnisse

Im Fall eines positiven Testergebnisses wird das zuständige Gesundheitsamt auf Grund der gesetzlichen Verpflichtung aus dem Infektionsschutzgesetz über das Testergebnis informiert. Dieses setzt sich dann mit dem Kunden zwecks Ergreifung etwaiger Maßnahmen in Verbindung. Die Ergreifung etwaiger Maßnahmen liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des zuständigen Gesundheitsamtes.

Unabhängig davon, ob ein negativer oder positiver Befund vorliegt, wird der Kunde per E-Mail über die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse benachrichtigt, dass ein Befund vorliegt. Dies erfolgt über eine Ergebnisbescheinigung in Form einer PDF, welche das Testergebnis, Kontaktdaten und den Zeitpunkt des Tests enthält.

 

6. Analyse

Das ausgewählte Testcenter analysiert die abgegebene Nasenabstrichprobe im Anschluss an die Probenentnahme schnellstmöglich anhand des Antigen Schnelltests. Die Bearbeitungsdauer hängt von dem Eingangszeitraum am betreffenden Tag sowie der Anzahl der insgesamt eingehenden Proben am betreffenden Tag ab.

 

7. Haftung

Jede Verarbeitung der Nasenabstrichprobe sowie die erforderliche Untersuchung selbst basieren auf dem jeweils aktuellen, wissenschaftlichen und analytischen Stand der Technik.

In sehr wenigen Fällen können Tests nicht das richtige Testergebnis zeigen. Zugrundeliegende Ursachen können z.B. eine niedrige Qualität des Materials (z.B. durch fehlerhafte Abstriche oder nachträgliche Verunreinigung, fehlerhafte Verpackung) oder ein Ausfall der Analyse durch unvorhersehbare oder unbekannte Gründe sein. Die angewandte Methode kann Infektionen mit dem Corona-Virus nur nachweisen, wenn die Rachenschleimhaut betroffen ist und Viren bereits intrazellulär vervielfältigt worden sind, was üblicherweise innerhalb der ersten Tage nach Infektion eintritt. Eine qualitativ schlechte Probenentnahme, insbesondere bei der Selbstentnahme (zu wenig Abstrichmaterial, falsche Abnahmestelle), können ebenso wie unsachgemäße oder verzögerte Aufbewahrung zu falsch-negativen Befunden führen. Ein negatives Testergebnis schließt nicht das Vorliegen einer Corona-Virus-Infektion aus. Bei Infektionsverdacht oder kontinuierlicher Exposition sollte der Test regelmäßig wiederholt werden. Sofern das zugrundeliegende Problem von dem Testcenter nicht erkannt werden konnte, sind diese für das unvollständige, potenziell irreführende oder sogar falsche Testergebnis einer Analyse nicht verantwortlich.

Die Mitao Promotion Agentur UG und das jeweilige zuständige Testcenter übernimmt keine Garantie dafür, dass die Analyse der Nasenabstrichprobe bis zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgt und/oder das Testergebnis oder der Befund zu einem bestimmten Zeitpunkt vorliegt und haften unbeschadet der nachfolgenden Regelungen nicht für etwaige Folgeschäden wie verpasste Flüge, verpasste Termine, Kosten, Schäden und/oder entgangene Umsätze bzw. Gewinne, die darauf zurückzuführen sind, dass das Testergebnis und/oder der Befund nicht rechtzeitig vorlag.

Darüber hinaus sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Mitao Promotion Agentur UG.

Vom vorstehenden Haftungsausschluss ausgenommen sind Schadenersatzansprüche wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Mitao Promotion Agentur UG oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie sonstige Schadenersatzansprüche, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Mitao Promotion Agentur beruhen oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen.

Sofern eine wesentliche Vertragspflicht (sogenannte „Kardinalpflicht“) verletzt worden ist, haftet die Mitao Promotion Agentur UG auch für einfache Fahrlässigkeit. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von dem Haftungsausschluss unberührt.

Aufgrund der abweichenden Genauigkeit bei Antigentests im Vergleich zu einem PCR-Tests übernimmt die Mitao Promotion Agentur UG und das jeweilige Testcenter für etwaige falsch-negative oder falsch-positive Ergebnisse grundsätzlich keine Verantwortung. Aus diesem Grunde besteht auch keine Verantwortlichkeit oder Haftung für etwaige verpasste Flüge und/oder andere Unannehmlichkeiten im Falle eines falsch-positiven Testergebnisses und daraus resultierende Kosten, Schäden und/oder entgangene Umsätze bzw. Gewinne.

 

8. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Mitao Promotion Agentur UG behält sich das Recht vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die aktuelle Version ist auf dieser Website abrufbar. Es wird empfohlen, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren.